Haus & Grund Horb bietet seit März 2008 einen eigenen, exklusiv für die Mitglieder des Vereins erarbeiteten und nur diesen zur Verfügung stehenden Mietvertrag an. Dieser Mietvertrag ist ein reiner Wohnraummietvertrag. Er soll von einem Mitglied des Vorstandes nach den Angaben des Mitgliedes ausgefüllt werden. Mit dem Ausfüllen des Mietvertrages durch geschulte Personen des Vereins werden Fehler vermieden.
Das Mitglied kann bei einem Vorstand des Vereins oder per Download auf dieser Seite eine Checkliste für die notwendigen Angaben im Mietverhältnis erhalten, diese beim Vorgespräch mit dem Mieter abstimmen und in einem zu vereinbarenden Termin bei einer der Geschäfts-/Beratungsstellen den Mietvertrag ausfüllen lassen. Er erhält dann die nötige Anzahl an Fassungen zur Unterschriftsleistung ausgehändigt und schließt mit dem Mieter sodann diesen Mietvertrag ab. Bei dem Termin kann auch die ein oder andere Frage zum Mietverhältnis besprochen werden.
Hierfür entstehen für das Mitglied Kosten in Höhe von 35,00 EUR. Soweit Mitglieder dies wünschen steht ihnen auch der nicht ausgefüllte Mietvertrag als Formular zur Verfügung und kann bei einer der Geschäftsstellen abgeholt werden. Die Ausfüllung muss dann durch das Mitglied erfolgen. Der Verein empfiehlt dies ausdrücklich jedoch wegen der damit verbundenen Risiken nicht. In diesem Fall entstehen Kosten in Höhe von 6,00 EUR zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.
Bei Mietverträgen ist zunächst zwischen Wohnungsvermietung und Gewerberaumvermietung zu unterscheiden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind höchst unterschiedlich. Bei der sehr restriktiv geregelten Vermietung von Wohnraum sind die Gestaltungsspielräume der Vertragsparteien in Hinblick auf gesetzliche Vorgaben ( §§ 535 ff BGB) und eine mittlerweile ausufernd unübersichtliche Kasuistik der obergerichtlichen ( und damit unmittelbar wirkenden ) Rechtsprechung sehr eng und vom Laien nicht in ihrer Bedeutung für das eigene Mietverhältnis überschaubar. Die Gestaltung eines Mietvertrages etwa hinsichtlich Inhalt, Bezeichnung der Mieträume, Laufzeit und Nebenkosten ist von nicht zu überschätzender Bedeutung und bietet eine dem Laien unvorstellbare Zahl an Fehlerquellen. Die Vorstellung vieler Vertragsparteien sowohl auf Mieter als auch auf Vermieterseite, es existiere eine etwa ministeriell vorgegebene “ richtige“ Vertragsform, geht völlig fehl. Oft wird angenommen der „Einheitsmietvertrag“ sei eine solche verbindliche Vorgabe.
Dies ist nicht richtig. Im Buchhandel erwerbbare Formulare können dem Laien eine Vielzahl an Fallen stellen, insbesondere bei unvollständiger Lektüre und ebensolcher Ausfüllung. In der Regel werden auch einzelne Gestaltungelemente in ihrer Bedeutung verkannt und daher falsch ausgefüllt. Für alle Formularverträge gelten idR die rechtlichen Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB. Hier liegen für den Vermieter als regelmäßigen Verwender eines solchen Formulars erheblich zusätzliche Risiken.
Derzeit ist die neue Version 07/2018 gültig.
Bei Gewerberaummietverträgen (und den verwandten Pachtverträgen) sind zwar die Gestaltungsspielräume der Parteien größer, dies vermindert die Risiken bei der Abfassung jedoch nicht, regelmäßig sollten Gewerberaummietverträge nicht als Formularverträge geschlossen werden sondern speziell ausgehandelt und zu Papier gebracht werden.
Mit alledem ist der Laie in der Regel überfordert und sollte sich fachkundige Hilfe suchen. Der Verein bietet diese an.